Die Lohnsteuerhilfe INNOVA e.V. bietet im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis (gem. § 4 II StBerG) für ihre Mitglieder ein umfassendes Dienstleistungsangebot:
> Einkommensteuererklärung*
* wenn die Einnahmen daraus aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung insgesamt 18.000 EURO bei Einzelveranlagung (Ledige) oder 36.000 EURO bei Zusammenveranlagung (Verheiratete) nicht übersteigen.
> Lohnsteuerermäßigung
> Beratung zum Thema Kindergeld.
> Arbeitnehmer-Sparzulage
> Einspruchsverfahren gegen den Steuerbescheid.
> Komplette Abwicklung mit dem Finanzamt.
> Auf Wunsch überprüfen wir Verträge wie z. B. Abfindungen oder Altersteilzeit und bieten Ihnen eine individuelle
Beratung.
> Prüfung alternativer Veranlagungsformen und Steuerklassenwahl bei Ehegatten.
> Beratung über steueroptimierenden Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen unserer Beratungsbefugnis.
Beispiele: Bei Vermietung, Dienstwagen, Arbeitszimmer, Reisekosten, Altersteilzeit, Unterhalt, Werbungskosten.
> Prüfen sämtlicher Belege und Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit für das Finanzamt.