Lohnsteuerhilfe  INNOVA  e.V.
Lohnsteuerhilfeverein

Leistungen

Die Lohnsteuerhilfe INNOVA e.V. bietet im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis (gem. § 4 II StBerG) für ihre Mitglieder ein umfassendes Dienstleistungsangebot:


> Einkommensteuererklärung*

  • Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit und auch aus Renten und Pensionen
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  • Empfang von Unterhaltsleistungen
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  • Bei Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulGesetz
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  • Bei Einkünften aus Kapitalvermögen*
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  • Bei Einkünften aus Vermietung* und Verpachtung* von Eigentumswohnungen, Häusern oder Grundstücken


* wenn die Einnahmen daraus aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung insgesamt 18.000 EURO bei Einzelveranlagung (Ledige) oder 36.000 EURO bei Zusammenveranlagung (Verheiratete) nicht übersteigen.


> Lohnsteuerermäßigung


> Beratung zum Thema Kindergeld.


> Arbeitnehmer-Sparzulage


> Einspruchsverfahren gegen den Steuerbescheid.


> Komplette Abwicklung mit dem Finanzamt.


> Auf Wunsch überprüfen wir Verträge wie z. B. Abfindungen oder Altersteilzeit und bieten Ihnen eine individuelle  

   Beratung.


> Prüfung alternativer Veranlagungsformen und Steuerklassenwahl bei Ehegatten.


> Beratung über steueroptimierenden Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen unserer Beratungsbefugnis.

    Beispiele: Bei Vermietung, Dienstwagen, Arbeitszimmer, Reisekosten, Altersteilzeit, Unterhalt, Werbungskosten.


> Prüfen sämtlicher Belege und Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit für das Finanzamt.

                                                                                                                                                                                       

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